Auf dieser Seite findest Du Informationen, wie zum Beispiel unsere Satzung, Hallenordnung, und vieles mehr.

Mitgliedserklärung

Satzung

Reithallen- und Reitplatzordnung

  1. Die Nutzung der Reitanlage ist Minderjährigen nur in Begleitung einer volljährigen Person gestattet.
  2. Die Benutzung der Reitanlage ist nur Mitgliedern des Reit- und Fahrvereins Gemünden/Wohra e.V. gestattet. Für Nicht-Mitglieder und Gastreiter besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig und nach Absprache und Genehmigung durch den Vorstand, die Anlage zu benutzen.
  3. Das Laufen lassen ist im ausgebundenen Zustand untersagt. (Angelehnt an §2 des Tierschutzgesetzes)
  4. Unbeaufsichtigtes Laufen lassen ist zur Schonung des Hallenbodens untersagt. Zur Schonung des Hallenbodens hat das Longieren auf wechselnden Stellen zu erfolgen. Entstandene Löcher sind sofort nach Benutzung der Halle zu beseitigen! Bei Nichtbeachtung wird dies ganz unterbunden!
  5. Sind mehr als zwei Reiter in der Halle, ist das Longieren nicht gestattet.
  6. Die Beregnung des Hallenbodens erfolgt nach Absprache mit dem Hallen- und Platzwart.
  7. Hinterlässt ein Pferd Äpfel in der Reitbahn, so sind diese unmittelbar nach dem Reiten zu entfernen, spätestens vor dem Verlassen der Anlage. Solltet Ihr jemanden sehen, der sich nicht daran hält, so dürft Ihr ihn gerne darauf hinweisen! Denn nur gemeinsam können wir etwas erreichen! Auch mal den Dreck anderer mit entfernen, falls es vergessen wurde; Solidarität zeigen.
  8. Vor dem Verlassen der Reitanlage ist der Vorplatz/Durchgang zu kehren.
  9. Ebenfalls für alle gilt, dass regelmäßig der Hufschlag zu schaufeln ist. Auch Einzelreiter sind gefordert, und wenn jeder nur einen Teilabschnitt macht.
  10. Hunde bleiben außerhalb der Plätze und sind auf dem ganzen Gelände an der Leine zu führen.
  11. Die Benutzung der Reitanlage ist nur mit zwecksmäßiger Reitkleidung und bestimmungsgemäßiger Ausrüstung des Pferdes erlaubt. Das Reiten ohne Reithelm ist verboten und erfolgt bei allen stets auf eigene Gefahr.
  12. Nach der Benutzung von Hindernismaterial ist dieses wieder ordnungsgemäß in das Stangenlager zu räumen.
  13. Bei Lehrgängen, Turnieren und sonstigen Veranstaltungen ist die Anlage für andere Aktivitäten gesperrt.
  14. Gefundene Gegenstände wie Gerten, Sporen, Longen, usw. bitte nicht mitnehmen; sie sollten in der Reithalle platziert werden.
  15. Das reiten und die sonstige Benutzung der gesamten Anlage außerhalb des festgesetzten Unterrichts erfolgt auf eigene Gefahr.
  16. Werden Pacours-Materialien benutzt und beschädigt, muss dies dem Platzwart oder dem Vorstand gemeldet und vom Verursacher auf dessen Kosten unverzüglich ersetzt werden.
  17. Das Longieren auf de Springabreiteplatz ist nur erlaubt, wenn der Longenführer beim Longieren ständig seine Position ändert und nicht auf einer Stelle stehen bleibt.
  18. Bei Nichteinhaltung der Hallenordnung wird die Vorstandschaft entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Gemünden/Wohra im Januar 2022

Der Vorstand

Reitbahnordnung

Das Betreten und Verlassen der Bahn in der Halle ist durch lautes Rufen „Tür frei“ anzukündigen und darf erst erfolgen nach Ausruf eines Mitreiters „Bahn ist frei“.

Das Auf- und Absitzen erfolgt in Abteilung oder Gruppen auf der Mittellinie der Bahn. Bei Einzelreitern in der Mitter eines der beiden Zirkeln.

Der Reiter, der auf der „linken Hand“ des Pferdes reitet, hat Vorfahrt.

Das bedeutet, dass der auf der „rechten Hand“ des Pferdes ausweicht.

Beim Schrittreiten, Halten oder Führen ist der Hufschlag ausreichend für Mitreiter freizumachen.

Ganze Bahn hat Vorrang vor Zirkel und Wechsellinie.

Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird.

Das ist grundsätzlich der Fall, wenn ein Reiter in der Bahn ist.

Ausnahmen bestehen nur dann, wenn sämtliche Reiter, die sich in der Bahn befinden, dem Longieren zustimmen.

Wird in der Reithalle unterrichtet, so ist das Reiten für nicht am Unterricht Teilnehmende nach Entscheidung des Reitlehrers gestattet.

Springen ist nur nach Anordnung des anwesenden Reitlehrers oder mit Einverständnis der weiteren Reitern zulässig.

Die Benutzung der Hindernisse steht allen Reitern frei. Sie sind nach der Benutzung an ihren Platz zurückzustellen.

Für Schäden an den Hindernissen kommt der betreffende Reiter oder Pferdebesitzer auf. Schäden sind sofort zu melden.

Außer bei der Springarbeit sind die Hindernisse außerhalb der Reitbahn aufzubewahren.

Für Nichtmitglieder wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Beim Ausreiten ins Gelände hat jeder Reiter entsprechend dem Gesetz für Landschaft und Naturschutz Schäden jeglicher Art zu vermeiden.

Der Verein übernimmt hierbei keinerlei Haftung.

Gemünden/Wohra im Januar 2022

Der Vorstand

Hallenbelegungsplan

Um jegliche Überschneidung der Hallenzeiten zu vermeiden, wird ein Hallenplan benutzt, in den man seinen Namen, die Uhrzeit, den Platz oder die Halle angibt und die Art von Nutzung, damit andere wissen, ob sie ebenfalls zu dieser Zeit die Anlage nutzen können.

Fremdreiter können unsere Anlage ebenfalls für eine Gebühr von 15 Euro nutzen.